Angesichts der Sorgen vor einer schwächeren Konjunktur, der Krisen im Nahen Osten und in der Ukraine oder der Ausbreitung der Ebola-Krankheit in einigen Ländern Westafrikas hat die Nervosität an den Aktienmärkten zuletzt deutlich zugenommen. Dies wurde unter anderem an den starken Kursverlusten im Leitindex DAX sichtbar. Gerade in solchen Zeiten ist guter Rat teuer, wenn Anleger nicht ihr Geld nur in den so genannten „sicheren Hafen“ Gold, der jedoch keine laufenden Erträge wie Aktien und Anleihen abwirft, stecken möchten. Doch selbst jetzt gibt es Möglichkeiten, wie Anleger die Renditechancen ihres Portfolios mithilfe von Aktien- sowie Anleiheinvestments aufbessern können und somit nicht nur auf niedrig verzinste Festgeld- und Tagesgeldkonten oder Lebensversicherungen angewiesen sind. Mischfonds nehmen entsprechend der aktuellen Marktsituation die Aufteilung zwischen den als riskant geltenden Aktien und den sichereren festverzinslichen Wertpapieren vor. Während sich derzeit also die Gewichtung innerhalb der Mischfonds in Richtung Anleihen verschieben dürfte, können die Fondsmanager bei einer Aufhellung der wirtschaftlichen Situation die Portfoliozusammensetzung wieder stärker in Richtung Aktien lenken, um so von den Kurssteigerungen an den Börsen zu profitieren.
Dabei sind zuletzt einige regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung deutlich geworden. Während die jüngsten US-Arbeitsmarktberichte einen anhaltenden Aufschwung in der weltgrößte Volkswirtschaft signalisieren, mussten einige Wachstumsziele für das Bruttoinlandsprodukt manchen Ländern der Eurozone und der Währungsgemeinschaft insgesamt gesenkt werden. Aus diesem Grund könnten Mischfonds, die das Fondsvermögen in Aktien und Anleihen aus den USA investieren bei den aktuellen Marktturbulenzen für eine gewisse Risikoverteilung sorgen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Keine Chance für Einbrecher
Jens Haak | Keine KommentareDer Herbst ist da: Für Einbrecher beginnt die heiße Phase des Jahres, denn Häuser liegen jetzt immer früher und damit länger im Dunkeln. Was kann man aber tun, um sich zu schützen? Zunächst einmal sind die Schäden durch einen Einbruch über die Hausratversicherung abgedeckt. Am anfälligsten ist die eigene Wohnung oder das Haus, wenn man zum Beispiel wegen eines Urlaubs nicht zugegen ist. Wer jedoch länger als zwei Monate verreist, sollte dies seiner Versicherung mitteilen. Die längere Abwesenheit wird in der Hausratversicherung laut Angaben des Branchenverbandes GDV häufig als Gefahrerhöhung angesehen. Grundsätzlich gilt, dass man es den Einbrechern möglichst schwer machen sollte. Je länger der Vorgang dauert, desto eher steigt die Entdeckungsgefahr. Das heißt: Fenster und Türen gut abschließen sowie Wertsachen am besten in einem Safe aufbewahren. Außerdem sollte nach Möglichkeit der Eindruck erweckt werden, dass man gar nicht weg ist. Der überquellende Briefkasten ist geradezu eine Einladung für Diebe. Den Briefkasten sollten also die Nachbarn leeren, während das Zeitungsabo für die Urlaubszeit abbestellt werden sollte. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Neue Bemessungsgrenzen
Jens Haak | Keine KommentareDie Löhne und Gehälter sind im vergangenen Jahr gestiegen, weshalb sich auch im kommenden Jahr 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung sowie andere Rechengrößen der Sozialversicherung ändern werden. Entsprechende Zahlen wurden von der Bundesregierung veröffentlicht. Offiziell müssen die Zahlen noch vom Bundestag bestätigt werden. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen von monatlich 5.950 Euro auf nun monatlich 6.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze im Osten erhöht sich im kommenden Jahr auf monatlich 5.200 Euro, nachdem 2014 die Grenze bei monatlich 5.000 Euro gelegen hatte. Die Differenz zwischen Ost und West wurde damit leicht gesenkt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist für viele Werte wichtig. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Die entsprechende Bezugsgröße steigt im Westen im kommenden Jahr von monatlich 2.765 Euro auf nun 2.835 Euro. Im Osten beträgt sie künftig 2.415 Euro, nach bislang 2.345 Euro. Wichtig für Interessierte der Privaten Krankenversicherung: Auch 2015 erhöht sich die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Bundeseinheitlich beträgt sie im kommenden Jahr 54.900 Euro. Im laufenden Jahr 2014 hatte sie noch bei 53.550 Euro gelegen. Nur wer als Angestellter über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann sich bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Handwerkervorsorge
Jens Haak | Keine KommentareDie Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Versicherungsexperten bis zu Verbraucherschützern empfohlen. Kein Wunder: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Erwerbslebens statistisch gesehen berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker ist die Quote noch höher. Diese Menschen sind häufig von Schädigungen der Wirbelsäule oder der Gelenke betroffen. Ein Dachdecker kann beispielsweise seinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn durch die dauernde Beanspruchung seiner Wirbelsäule diese nicht mehr belastbar ist. Die Folgen hiervon sind meist langwierige Behandlungen bis hin zu Umschulungen oder gar Frührenten. Gerade für Handwerker ist also die Sicherstellung der körperlichen Arbeitskraft existenziell wichtig. Daher muss dieses Berufsunfähigkeitsrisiko durch eine gute Absicherung getragen werden. Allerdings sind entsprechende Verträge oftmals aufgrund des Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar. Deshalb wurde in Zusammenarbeit von ValueNet Group und der Gothaer Lebensversicherung AG ein exklusives Konzept entwickelt, das dieses Problem löst. Seit 01.01.2014 besteht die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von bis zu 360,- Euro als Verpflegungsmehraufwand an Arbeitnehmer. Dies wird zur Finanzierung der Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet. Damit entsteht beim Arbeitgeber kein finanzieller Mehraufwand und beim Arbeitnehmer kein finanzieller Nettoaufwand. Handwerker können so eine BU-Absicherung von bis zu 1.000,- Euro erhalten und das mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Zusätzlich können Handwerker ab dem 67. Lebensjahr noch eine lebenslange Altersrente in Höhe von über 200,- Euro erhalten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
BU-Versicherung: Jetzt noch günstig abschließen!
Jens Haak | Keine KommentareNichts ist so wertvoll wie die eigene Arbeitskraft. Doch je nach Beruf ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit keineswegs so leicht. Denn körperliche Arbeit kann einen Organismus auf Dauer schwer belasten. Daneben lauern auch im Alltag Gefahren, die aus einem erfolgreichen Berufsleben schnell einen Problemfall werden lassen. Für alle diese Fälle gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung. (BU) Wie schnell die Diagnose „berufsunfähig“ eintreffen kann, zeigt ein Blick auf die Statistik. Im Schnitt betrifft eine Berufsunfähigkeit jeden vierten Bundesbürger. Die gesetzlichen Versicherungen sind in diesem Fall meist nicht so leistungsfähig, wie häufig gedacht. Daher hilft nur Eigeninitiative in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings werden sich diese Versicherungen ab dem kommenden Jahr 2015 zum Teil deutlich verteuern, so dass jetzt Handlungsbedarf besteht, wenn man noch zu den günstigeren Tarifen einen Vertrag abschließen möchte. Grund für die höheren Tarifkosten ist der ab dem 1. Januar 2015 gesenkte Garantiezins (mehr dazu im Schwerpunktthema auf Seite 2). Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit dem seit einiger Zeit vorhandenen Niedrigzinsniveau. Versicherungen haben aufgrund der niedrigeren Zinssätze, Probleme die in der Vergangenheit möglichen Ergebnisse zu erzielen. Vor allem in einer Kalkulation, die über mehrere Jahrzehnte läuft, macht sich das Problem aufgrund des Zinseszinseffekts bemerkbar. In der Folge werden Neuverträge ab dem neuen Jahr nur noch zu höheren Tarifen abzuschließen sein. Je nach Versicherer, Risikogruppe und Eintrittsalter sind deutliche Preiserhöhungen abzusehen. Für bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen ändert sich jedoch nichts, hier sind keine Preisanhebungen aufgrund des niedrigeren Garantiezinses zu erwarten. Als Nebeneffekt der gesunkenen Verzinsung kann der Risikoschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Menschen mit Vorerkrankungen teurer oder im schlimmsten Fall sogar unmöglich werden. Auch hier wirkt sich der Zinseszinseffekt negativ auf die Tarife aus. Da hilft es nur, in diesem Jahr noch aktiv zu werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Der Garantiezins sinkt – rechtzeitig Rendite sichern
Jens Haak | Keine KommentareDas neue Jahr bringt für Versicherungen einige Veränderungen. Die bedeutendste betrifft den Garantiezins. Zum 1. Januar 2015 sinkt der auch Höchstrechnungszins genannte Zinssatz von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Da zahlreiche Versicherungssparten betroffen sind, besteht Handlungsbedarf für alle, die sich den bisherigen Garantiezinssatz sichern wollen.
Reaktion auf Niedrigzinsen
Durch die Senkung des Garantiezinssatzes möchte die Politik den Versicherungsgesellschaften unter die Arme greifen. Denn angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus würden diese sonst in Zukunft Schwierigkeiten bekommen, die bisher garantierten Leistungen mit ihren Anlagen an den Finanzmärkten zu erwirtschaften. Im Jahr 2000 war der Höchstrechnungszinssatz erstmals gesenkt worden – von damals 4,0 auf 3,25 Prozent.
Garantierte Verzinsung
Hinter dem Garantiezins verbirgt sich der Wert, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der gebildete Kapitalstock mindestens verzinst wird. Er bleibt während der gesamten Laufzeit gleich. Die Absenkung zum Jahreswechsel betrifft nur Neuverträge, die ab 2015 abgeschlossen werden. Bei allen bestehenden Verträgen bleibt es bei den abgegebenen Garantiezusagen. Generell ist der Garantiezins jedoch nur einer von mehreren Bausteinen der Gesamtrendite einer Lebensversicherung. Zusätzlich erhalten Kunden auf ihren Sparanteil eine Überschussbeteiligung. Deren Höhe ist aber weder garantiert noch bei Vertragsschluss absehbar.
Wichtiger Renditebaustein
Daher sollte stets der aktuelle Garantiezins hauptsächlich in der Berechnung berücksichtigt werden. Dennoch besteht berechtigter Grund zur Hoffnung, dass auch zukünftig die Überschussbeteiligung eine relevante Renditegröße bleibt. Denn durch die Reform steigt die Mindestbeteiligung der Versicherten an den sogenannten Risikoüberschüssen von derzeit 75 auf 90 Prozent – egal ob Neuvertrag oder Bestandskunde. Risikoüberschüsse entstehen, wenn weniger Risiken eingetreten sind als kalkuliert.
Viele Sparten betroffen
Da die Änderung des Garantiezinses neben konventionellen Lebens- oder Rentenversicherungen zum Beispiel auch Risikolebensversicherungen, Fondsgebundene Versicherungen mit Beitragserhaltungsgarantie oder Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherungen betrifft, ergibt sich vielfacher Handlungsbedarf. Wer sich also den bisherigen Garantiezins in Höhe von 1,75 Prozent sichern will, muss noch 2014 einen entsprechenden Vertrag abschließen. Das rechnet sich bei entsprechenden Laufzeiten schnell. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Sondertilgungen nutzen
Jens Haak | Keine KommentareInzwischen dürften viele ihr Weihnachtsgeld für Geschenke oder einen Urlaub ausgegeben haben. Doch wer Geld übrig hat, sollte über eine Sondertilgung seines Darlehens nachdenken. Denn in diesem Fall kann man sich auf längere Sicht mit einer schnelleren Schuldenfreiheit beschenken. Zunächst einmal sollte darauf geachtet werden, ob der Darlehensanbieter eine Sondertilgung anbietet und ob diese zum Nulltarif zu haben ist. Häufig kann man zwischen 2.500 und 10.000 Euro jährlich tilgen. Andere geben einem einen Spielraum von 5 bis 10 Prozent der Darlehenssumme. Manche Anbieter verlangen einen Zinsaufschlag für diese Option. Wenn man für Sondertilgungen extra bezahlen muss, sollte man es sich überlegen, ob dieses Recht genutzt werden sollte. Schließlich will niemand höhere Zinsen umsonst bezahlen. Eine Sondertilgung bringt zum Beispiel den Vorteil, dass sich der Zinsanteil in der Rate ab diesem Zeitpunkt verringert und die Tilgung steigt. Wenn die Zinsbindung zu Ende ist, wartet eine geringere Restschuld und damit ein geringerer Folgekredit. In der Konsequenz ist man dann schneller schuldenfrei. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Vorsicht Strafzinsen
Jens Haak | Keine KommentareSeit Juni dieses Jahres müssen Banken der Eurozone einen Strafzins zahlen, wenn sie Geld kurzfristig bei der Europäischen Zentralbank parken möchten. Da stellt sich natürlich die Frage, inwieweit diese Kosten an Bankkunden weitergegeben werden. Aufsehen erregte die Absicht der Commerzbank, von Großunternehmen einen Strafzins auf größere Einlagen zu verlangen. Mit der Deutschen Skatbank ist sogar das erste Institut vorgeprescht und erhebt nun einen Negativzins in Höhe von 0,25 Prozent für Gesamteinlagen von mehr als 3 Mio. Euro. Zwar ist man bei der Bank der Ansicht, dass damit die klassischen Privatanleger und Sparer im Regelfall nicht betroffen seien, allerdings ist die Verunsicherung bei deutschen Sparern zuletzt deutlich angestiegen. Die Zinsen für Spareinlagen wie Fest- und Tagesgeld befinden sich schon seit geraumer Zeit auf dem Rückzug. Mit dem Unterschreiten der Nulllinie scheint vielen Verbrauchern jedoch noch einmal so richtig bewusst zu werden, dass das für das Alter zurückgelegte Vermögen nicht nur nicht ansteigt, sondern möglicherweise weniger wird. Schließlich gilt es auch noch, die Inflation zu berücksichtigen. Doch selbst jetzt gibt es genügend Alternativen. Aktienfonds gehören dazu. Allerdings stehen die Deutschen Aktieninvestments skeptisch gegenüber. Kein Wunder, wenn man sich die Erfahrungen im Zuge der Dotcom-Blase oder nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers ansieht. Trotzdem bleibt ein gewisser Aktienanteil unverzichtbar, um für eine attraktive Rendite zu sorgen. Gleichzeitig sollte man sein Geld auch niemals in eine Anlageklasse stecken. Eine Diversifikation bringen zum Beispiel Mischfonds, die je nach wirtschaftlicher Lage zwischen Aktien und Anleihen umschichten. Zudem gibt es auch eine Reihe von Fonds, die zudem mit Edelmetallinvestments für zusätzliche Streuung sorgen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Einlagensicherung sinkt
Jens Haak | Keine KommentareBis zum Jahresende dürfte sich so mancher Bankkunde verwundert die Augen reiben: Die Einlagensicherung wird nämlich schon zum 1. Januar 2015 abgesenkt. Allerdings betrifft dies nur den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. An der gesetzlichen Einlagensicherung für Kundeneinlagen von bis 100.000 Euro ändert sich nichts. Aber auch wer Guthaben auf Giro-, Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonten bei einer Bank von mehr als 100.000 Euro hat oder Namensschuldverschreibungen und auf den Namen lautende Sparbriefe besitzt, braucht nicht nervös zu werden. Denn in diesem Fall greift die individuelle Sicherungsgrenze einer Bank. Ab 1. Januar 2015 fällt jedoch die so genannte Sicherungsgrenze von 30 auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals pro Kunde. Bis zum Jahr 2025 ist sogar eine Absenkung auf 8,75 Prozent geplant, nachdem sich in den vergangenen knapp 40 Jahren nichts an der Sicherungsgrenze geändert hatte. Trotzdem sind die Sicherungsgrenzen angestiegen, da die Banken inzwischen auch aus regulatorischen Gründen mit deutlich mehr Eigenkapital ausgestattet sind. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Advent, Advent…es brennt
Jens Haak | Keine KommentareDie besinnlichste Zeit des Jahres steht vor der Tür und lockt mit verführerischen Düften, köstlichen Leckereien und kuscheligem Kerzenschein. Für die meisten Deutschen gehört der Adventskranz zur festen Institution und auch der Weihnachtsbaum erstrahlt trotz LED-Alternativen oftmals noch durch richtige Kerzen aus Wachs. Damit ist die Vorweihnachtszeit nicht nur eine der gemütlichsten Zeiten im Jahr, sondern auch eine der gefährlichsten. Für den Versicherungsschutz gibt es dabei einiges zu beachten. Adventsgestecke sind durch trockenes Grün und Weihnachtsschmuck leicht entflammbar – daher sollte man sie niemals unbeaufsichtigt lassen. Wer es dennoch tut, handelt grob fahrlässig und riskiert seinen Versicherungsschutz. Doch wann wird aus fahrlässig grob fahrlässig? Grob fahrlässig handelt z. B. jemand, der eine Kerze anzündet und danach für längere Zeit den Raum verlässt. Wer jedoch infolge von zu viel Tee und Lebkuchen auf der Couch einschläft und dadurch die Kerzen aus den Augen verliert, kann verlangen, dass seine Versicherung den Schaden reguliert. (Quelle CASMOS Media GmbH)