P&R-Geschäftsführer verurteilt

Wenn auch weiterhin ungewiss ist, wann wie viel Geld zu erwarten ist, können sich die geprellten Anleger des Containerverleihers P&R nun immerhin über ein (kleines) Stück Gerechtigkeit freuen. Zwei ehemalige Geschäftsführer wurden vom Landgericht München in mehreren Zivilprozessen zu Schadensersatz in Höhe von 135.000 Euro verdonnert. Die Richter halten es für erwiesen, dass die Beklagten schon früh über das P&R-Betrugssystem im Bilde waren und es durch aktives Zutun mittrugen. Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, doch die klagenden Anwälte sprechen ihnen bereits „bahnbrechende Bedeutung“ zu. Weitere Verfahren stehen an.

Die Quote, nach der die Investoren am Ende entschädigt werden, dürfte durch die eher symbolisch anmutende Schadensersatzsumme allerdings nicht merklich beeinflusst werden. Schließlich stehen Forderungen von über drei Milliarden Euro im Raum. Der Insolvenzverwalter rechnet aber mit mehr als 250 Millionen Euro Erlös aus der Containerverwertung allein 2019. Insgesamt erwartet er mehr als eine Milliarde für die Anleger rausholen zu können.

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